Weiterbildung an der excolere

Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben,
sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen. (Seneca)

 

Warum die Zeit nicht zielgerichtet für eine Weiterqualifikation nutzen?

Die excolere bietet Ihnen ein fachlich breit aufgestelltes Lehrerteam mit den verschiedensten Erfahrungen in den einzelnen Fachbereichen der Pflege.

Stets findet eine fachliche Angleichung unserer Kurse an die neusten pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse statt.

Dies bietet den Fort- u. Weiterbildungsteilnehmern die besten Weiterentwicklungsmöglichkeiten u. ist somit eine fachliche Bereicherung für ihre Teams.

Fort- und Weiterbildungsangebote an der excolere

Betreuungskraft § 43b, 53b SGB XI

26.02.2024 - 12.04.2024

(170 h Unterricht + 80 h Praktikum)

Mobile Pflegehilfs- und Betreuungskraft

26.02.2024 - 08.07.2024

(590 USt. Unterricht + 120 h Praktikum)

Mobile Pflegehilfs- und Betreuungskraft mit Erwerb Führerschein Klasse B

26.02.2024 - 08.07.2024

(590 USt. Unterricht + 120 h Praktikum + 62 USt. Erwerb Führerschein Klasse B)

Erhalt des Zertifikates Betreuungskraft

Diese Nachschulung richtet sich an Betreuungskräfte, die im Besitz des Zertifikates Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI sind.
Um die Gültigkeit des Zertifikates Betreuungskraft zu erhalten, muss jährlich eine zweitägige Nachschulung absolviert werden.

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

für Teilnehmer/innen mit abgeschlossener Ausbildung als:
Gesundheits-und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in,
Kinder-Krankenpfleger/in, Heilerziehungspfleger/in, Heilpädagoge/in, Erzieher/in

Berufspädagogische Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter/in

Diese Weiterbildung befähigt den/die Teilnehmerin, Pflegeschüler und Praktikanten während der praktischen Ausbildung verantwortungsbewusst zu begleiten, anzuleiten, Leistungen zu bewerten und zu kontrollieren.

Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiter/innen

Ab 2020 müssen alle Praxisanleiter/innen jährlich eine berufspädagogische Fortbildung über mindestens 24 Stunden der zuständigen Behörde nachweisen (§ 4 Abs. 3 Satz PflAPrV). Diese Regelung gilt auch für Praxisanleiter/innen, die nach altem Recht ausgebildet wurden.

Fortbildung „Digitale Kompetenz in der Pflege“

Grundlagen der Digitalisierung u.a.
Vermittlung von Informations- und kommunikationstechnologischen Kernkompetenzen u.a.
Arbeiten in der digitalen Welt u.a.
Social-Media Kompetenzerweiterung u.a.
Datenschutz und Urheberrecht u.a.